Eine gekürzte Abrechnung wirft zunächst eine einfache Frage auf: Wofür wird weniger gezahlt und weshalb? Die rechtliche Antwort setzt voraus, dass Abrechnungsart, Schadenbild und Belege zusammen betrachtet werden.
Ein Prüfbericht entscheidet nicht über den Anspruch.
Ein Prüfbericht enthält die Bewertung des beauftragten Prüfdienstleisters. Ob die Kürzung berechtigt ist, ergibt sich daraus allein nicht. Ausgangspunkt ist der nach § 249 BGB erforderliche Aufwand zur Schadenbeseitigung. Haftungsfragen und mögliche Einwendungen bleiben gesondert zu prüfen.
Für eine belastbare Gegenüberstellung müssen Gutachten, Reparaturkalkulation, Prüfbericht und Regulierungsabrechnung vorliegen. Nur so wird sichtbar, welche Position tatsächlich gekürzt wurde und welche Begründung die Versicherung dafür nennt.
Die Art der Abrechnung macht einen Unterschied.
Wer auf Grundlage eines Gutachtens abrechnet, befindet sich rechtlich in einer anderen Ausgangslage als jemand, der eine Reparatur durchführen lässt und eine Rechnung vorlegt. Bei einer fiktiven Abrechnung wird Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Die Frage, ob einzelne Reparaturpositionen erforderlich sind, muss davon getrennt werden.
Bei tatsächlich durchgeführter Reparatur können weitere Grundsätze zur Risikoverteilung eine Rolle spielen. Eine pauschale Übertragung von Argumenten aus der fiktiven Abrechnung genügt deshalb nicht. Eigentum, Finanzierung oder Leasing können zusätzlich beeinflussen, wer welche Ansprüche geltend machen darf.
Ein Werkstattverweis verlangt eine konkrete Prüfung.
Die Nennung einer günstigeren Werkstatt beendet die Prüfung nicht. Bei fiktiver Abrechnung sind unter anderem die technische Gleichwertigkeit, die Erreichbarkeit und die Zumutbarkeit zu bewerten. Der Bundesgerichtshof hat diese Anforderungen in seinem Urteil vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09, näher beschrieben. Wartungs- und Reparaturhistorie können für die Einordnung erheblich sein.
Was für die anwaltliche Prüfung hilft.
Bewahren Sie die vollständigen Unterlagen auf. Dazu gehören auch Fotos, Rechnungen früherer Reparaturen und die Kommunikation mit der Versicherung. Lassen Sie den Sachverständigen zu technischen Einwendungen Stellung nehmen, soweit die betreffenden Fragen in seinen Aufgabenbereich fallen.
Ob eine Nachforderung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt neben der Rechtslage von der Beweisbarkeit, der Höhe der Differenz und dem Kostenrisiko ab. Diese Punkte sollten vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung besprochen werden.
Rechtsgrundlagen und Vertiefung
Dieser Beitrag erläutert allgemeine rechtliche Zusammenhänge. Für die Bewertung Ihrer Angelegenheit sind die konkreten Umstände und Unterlagen maßgeblich.