Sie haben eine Vorladung erhalten.
Zu klären ist, in welcher Rolle und von welcher Stelle Sie geladen werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten.
KANZLEI WAHAB · FRANKFURT AM MAIN
Ein strafrechtlicher Vorwurf erfordert Ruhe und eine genaue Kenntnis des Verfahrensstands. Ich begleite Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Was in einer Vorladung steht, bildet regelmäßig nur einen Ausschnitt ab. Die Einordnung beginnt mit Ihrer Verfahrensrolle, dem Tatvorwurf und den verfügbaren Informationen.
Zu klären ist, in welcher Rolle und von welcher Stelle Sie geladen werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Der Stand der Ermittlungen und der Akteninhalt sind die Grundlage für die Entscheidung über eine Einlassung.
Rechtsbehelfe und Fristen müssen anhand des Schriftstücks und des Zustellungszeitpunkts geprüft werden.
Die Vorbereitung umfasst den Akteninhalt, mögliche Beweismittel und die Besprechung des weiteren Vorgehens.
Nach der ersten Einordnung kläre ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantrage im Rahmen des Mandats gegebenenfalls Akteneinsicht. Erst auf tragfähiger Informationsgrundlage wird entschieden, ob und wie eine Stellungnahme erfolgt.
FÜR DIE ERSTE EINORDNUNG
Vertrauliche Unterlagen übermitteln Sie bitte erst nach Abstimmung eines geeigneten Übertragungswegs.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Anschließend klären wir, ob und in welchem Umfang ich Sie vertreten kann.
Mandat anfragenkontakt@ra-wahab.de