KANZLEI WAHAB · FRANKFURT AM MAIN

Erst den Vorwurf kennen.
Dann die Verteidigung bestimmen.

Ein strafrechtlicher Vorwurf erfordert Ruhe und eine genaue Kenntnis des Verfahrensstands. Ich begleite Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Worum es geht.

Was in einer Vorladung steht, bildet regelmäßig nur einen Ausschnitt ab. Die Einordnung beginnt mit Ihrer Verfahrensrolle, dem Tatvorwurf und den verfügbaren Informationen.

Typische Anliegen.

01

Sie haben eine Vorladung erhalten.

Zu klären ist, in welcher Rolle und von welcher Stelle Sie geladen werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten.

02

Gegen Sie wird ermittelt.

Der Stand der Ermittlungen und der Akteninhalt sind die Grundlage für die Entscheidung über eine Einlassung.

03

Ein Strafbefehl ist zugestellt worden.

Rechtsbehelfe und Fristen müssen anhand des Schriftstücks und des Zustellungszeitpunkts geprüft werden.

04

Eine Hauptverhandlung steht bevor.

Die Vorbereitung umfasst den Akteninhalt, mögliche Beweismittel und die Besprechung des weiteren Vorgehens.

So gehe ich vor.

Nach der ersten Einordnung kläre ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantrage im Rahmen des Mandats gegebenenfalls Akteneinsicht. Erst auf tragfähiger Informationsgrundlage wird entschieden, ob und wie eine Stellungnahme erfolgt.

FÜR DIE ERSTE EINORDNUNG

Diese Unterlagen helfen.

  • Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift
  • Umschlag und Nachweis des Zugangs
  • Aktenzeichen und bisherige behördliche Schreiben
  • Informationen zu bereits abgegebenen Erklärungen

Vertrauliche Unterlagen übermitteln Sie bitte erst nach Abstimmung eines geeigneten Übertragungswegs.

DER NÄCHSTE SCHRITT

Was möchten Sie klären?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Anschließend klären wir, ob und in welchem Umfang ich Sie vertreten kann.

Mandat anfragenkontakt@ra-wahab.de