Die Versicherung zahlt nur einen Teil.
Kürzungen von Reparaturkosten, Werkstattverweisungen, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall müssen an den konkreten Umständen gemessen werden.
KANZLEI WAHAB · FRANKFURT AM MAIN
Ein Unfall wirft mehr Fragen auf als die nach der Reparatur. Ich prüfe Haftung, Schadenpositionen und Einwendungen der Versicherung im Zusammenhang.
Gutachten, Prüfbericht und Abrechnung erzählen häufig unterschiedliche Geschichten. Entscheidend ist, welche Forderungen rechtlich bestehen und mit den vorhandenen Unterlagen belegt werden können.
Kürzungen von Reparaturkosten, Werkstattverweisungen, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall müssen an den konkreten Umständen gemessen werden.
Eigentum, Anspruchsberechtigung und Vorgaben der finanzierenden Bank oder Leasinggesellschaft müssen vor der Abrechnung geklärt werden.
Die Abgrenzung zwischen früherem und aktuellem Schaden verlangt eine geordnete Auswertung von Gutachten, Rechnungen und Reparaturnachweisen.
Bei unfallbedingten Verletzungen sind medizinische Unterlagen, der Verlauf und mögliche wirtschaftliche Folgen sorgfältig zu erfassen.
Ich ordne die Unterlagen, stelle die geltend gemachten und regulierten Positionen gegenüber und prüfe die Einwendungen. Auf dieser Grundlage besprechen wir, welche Forderungen weiterverfolgt werden und ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist.
FÜR DIE ERSTE EINORDNUNG
Vertrauliche Unterlagen übermitteln Sie bitte erst nach Abstimmung eines geeigneten Übertragungswegs.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Anschließend klären wir, ob und in welchem Umfang ich Sie vertreten kann.
Mandat anfragenkontakt@ra-wahab.de